Verkehrswacht Ribnitz-Damgarten

Der Vorstand der Verkehrswacht Ribnitz-Damgarten e.V.


wiedergewählt am 09. März 2022

Vorsitzender:

Geschäftsführer:

stellv. Geschäftsführer:


Kassenwart:

Schriftführerin:

Vertreter der Stadt:

Rechnungsprüferin:

Rechnungsprüfer:

Jens Starck

Joachim Korf

Christian Siegler


Jörg Pentzin

Monika Boguslawski

Ingo Woyczeszik

Ilona Beß

Tilo Hohmann

Satzung der Verkehrswacht Ribnitz-Damgarten e. V.

§ 1   Name, Gerichtsstand, Eintragung, Geschäftsjahr, Wirkungsbereich

 

( 1 )    Der Verein führt den Namen „Verkehrswacht Ribnitz-Damgarten“ (in der Satzung Verkehrswacht genannt).

Er hat seinen Sitz in der Stadt Ribnitz-Damgarten.

Er wurde am 24.01.1991 gegründet und ist unter Nr. 102 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten am 15. März 1991 eingetragen worden. Am 14.06.2017 erfolgte die Eintragung beim Amtsgericht Stralsund im Vereinsregister unter Nr. 3102.

 

( 2 )   Gerichtsstand ist die Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

( 3 )   Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

( 4 )   Räumlicher Wirkungsbereich der Verkehrswacht ist die Stadt Ribnitz-Damgarten und deren Umgebung.


Die gesamte Satzung findet ihr hier als PDF.

Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung regelt die Zahlung des Beitrages ab 01.01.2002 gemäß Satzung § 5 Absatz 4

1. Beitragsjahr 

Das Beitragsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

2. Höhe des Mitgliedsbeitrages

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages beträgt

Für Einzelmitglieder 6,50 Euro

Für Institutionen und Körperschaften  25,00 Euro mindestens

Für Schüler, Auszubildende 4,00 Euro  mindestens

 

Erfolgt der Beitritt zur Verkehrswacht Ribnitz-Damgarten e.V. abweichend vom Beginn des Beitragsjahres, so wird der Beitrag anteilig für das restliche Beitragsjahr  fällig.


Ab 01.01.2016 beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder 10,00 Euro.

3. Fälligkeit/ Zahlung des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am ersten Tag des laufenden Beitragsjahres zur Zahlung fällig.

Wurden mindestens zwei Jahresbeiträge nicht entrichtet, so kann das Mitglied auf Beschluss der Jahreshauptversammlung ausgeschlossen werden.


4. Aufnahmebeitrag

Für die Neuaufnahme in den Verein wird keine zusätzliche Aufnahmegebühr erhoben.

5. Zahlungsweise


Der Mitgliedsbeitrag kann in bar entrichtet werden oder auf das Konto der Verkehrswacht Ribnitz-Damgarten e.V. bei der Sparkasse Vorpommern, BLZ 1505 0500,

Konto-Nr. 053 000 7770 überwiesen werden.


6. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 20.03.2002 beschlossen und tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Die Beitragsordnung wurde in Punkt 2 geändert, beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 11.03.2015.

Beitrittserklärung

So einfach werdet ihr Mitglied: PDF  downloaden, ausfüllen, unterschreiben und an die Geschäftsstelle senden.